24. 11. 2024                                                                                                                                

 

Black Belt Prüfung: Kickboxen

Black Belt Prüfung: Kickboxen
 
Teilnahmeberechtigt ist wer durch eine offizielle Kampfkunstschule oder einen offiziellen Kampfkunstverein dazu angemeldet und zugelassen wird. Eigenmächtige Anmeldungen durch Einzelpersonen sind nicht zulässig. Als prüfende Instanz entscheidet der Kampfkunstförderverein für Werte und Sicherheit über die Zulassung der einzelnen Kampfkünstler:innen zur Prüfung.
 
Prüfungsprogramm: Das Prüfungsprogramm setzt sich zusammen aus den stilrichtungsspezifischen Vorgaben der jeweiligen Stilrichtung sowie der Vorgaben des Kampfkunstfördervereines und dessen Prüfern. Kampfkunstschulen und Vereine, die ihre Schüler zur Black Belt Prüfung anmelden, haben dafür zu sorgen, dass das Prüfungsprogramm schulintern/vereinsintern trainiert wird und die Prüfungsanwärter optimal vorbereitet zur Prüfung kommen.
 
Voraussetzung zum Bestehen einer Black Belt Prüfung:
  • Die Techniken müssen in der für den angestrebten Gürtelgrad geforderten, stilrichtungsspezifischen Qualität beherrscht werden.
  • Nachweislich erbrachtes, regelmäßiges Training der einzelnen Kampfkünstler:innen (Bestätigung durch Kampfkunstschule/Verein)
  • Einhaltung der (international) gültigen, stilrichtungsspezifischen Wartefristen innerhalb der jeweiligen Graduierungen.
  • Die erforderliche Schutzausrüstung (zu Erfragen bei der Anmeldung) muss seitens der Prüfungsanwärter mitgebracht werden.